Neue Regelungen im Mietrecht: Nationalrat beschließt Mietpreisdeckel

ScherbaumSeebacher Partner und Mietrechtsexperte Mag. Sascha Verovnik informiert über die neuesten Änderungen bei dem im Dezember beschlossenen Mietpreisdeckel und erklärt, was das für künftige Mieten bedeutet:

Am 30. Dezember 2023 wurde die sogenannte „Mietpreisbremse“ verkündet. Konkret wurde die Erhöhung der Richtwertmieten, Kategoriemieten und Mieten im öffentlichen Wohnbau ab 2024 bis 2026 auf maximal 5 Prozent pro Jahr begrenzt. Ab 2027 werden die betroffenen Mieten nicht mehr um die jährliche Inflationsrate erhöht werden, sondern es wird die durchschnittliche Inflation der letzten drei Jahre heranzuziehen sein. „Freie“ Mieten sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Damit erfolgt der bisher intensivste politische Eingriff in das Richtwertsystem. Bereits im Jahr 2008 wurde im Lichte der Wirtschaftskrise die Berechnungsgrundlage für die Inflationsentwicklung angepasst: Während vor 2008 die Dezember-Inflation des Vorjahres als Berechnungsgrundlage diente, wurde ab 2008 die durchschnittliche Jahresinflation herangezogen. In den Jahren 2009, 2016 und 2021 wurden die Mietzinserhöhungen jeweils für ein Jahr ausgesetzt, nun wurde also ein Mietzinsdeckel beschlossen.