Öffentliches Recht
(Bau-, Gewerbe-, Betriebsanlagen-, Umweltrecht)

Unser Beratungsspektrum umfasst alle Aspekte des öffentlichen Wirtschaftsrechts – insbesondere Raumordnungs-, und öffentliches Baurecht, Gewerbe- und Betriebsanlagenrecht, Umwelt- und Abfallrecht sowie die Beratung von Gebietskörperschaften und ausgegliederten Rechtsträgern. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten auch vor Behörden und Gerichten (Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof) und europäischen Instanzen bzw. Regulierungsbehörden.

  • Bau- und Raumplanungsrecht, Vertragsraumordnung

  • Betriebsansiedlungen, Gewerberecht

  • Vergaberecht

  • Anlagenbau und Projektgenehmigungen

  • EU-Recht

  • Umweltrecht, Umweltverträglichkeitsprüfungen

  • Beratung von Gemeinden, Gebietskörperschaften

  • Beratung von ausgegliederten Rechtsträgern

  • Verfassungsrecht

  • Verwaltungsrechtliche Großverfahren

  • Beihilfenrecht, Europarecht

  • Gesundheits- und Krankenanstaltenwesen

  • Universitätsrecht

  • Infrastrukturrecht

  • Verwaltungsstrafrecht

  • Amtshaftung

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