Betrugsbekämpfungspaket: Droht das Aus für den Vorsteuerabzug bei Luxusimmobilien?

Die Bundesregierung hat am 𝟮𝟭. 𝗡𝗼𝘃𝗲𝗺𝗯𝗲𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟱 den steuerlichen Teil des neuen Betrugsbekämpfungspakets präsentiert. Ein zentrales Element – bereits im Regierungsprogramm 2025–2029 angekündigt – ist die massive 𝗘𝗶𝗻𝘀𝗰𝗵𝗿𝗮̈𝗻𝗸𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗩𝗼𝗿𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗮𝗯𝘇𝘂𝗴𝘀 𝗯𝗲𝗶 „𝗟𝘂𝘅𝘂𝘀𝗶𝗺𝗺𝗼𝗯𝗶𝗹𝗶𝗲𝗻“.

🔍 𝗪𝗮𝘀 𝗶𝘀𝘁 𝗴𝗲𝗽𝗹𝗮𝗻𝘁?
🔹 Unechte Steuerbefreiung für repräsentative Wohnimmobilien
→ Der Vorsteuerabzug soll künftig grundsätzlich wegfallen.

🔹 Keine Option zur Steuerpflicht mehr
→ Die bisherige Möglichkeit, Vermietungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerpflichtig zu behandeln (§ 6 Abs 2 UStG), wird gestrichen.

🔹 Neue „Luxusgrenze“: EUR 2.000.000
→ Betroffen sind Grundstücke, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb/Baubeginn über EUR 2 Mio. liegen.

🔹 Spezialfall Zinshaus
→ Maßgeblich ist hier die einzelne Wohnung bzw. der einzelne Mietgegenstand.

📆 𝗔𝗯 𝘄𝗮𝗻𝗻 𝗴𝗶𝗹𝘁 𝗱𝗮𝘀?
Die neuen Regeln sollen für Umsätze und Sachverhalte 𝗮𝗯 𝗱𝗲𝗺 𝟭.𝟭.𝟮𝟬𝟮𝟲 gelten – allerdings nur für Objekte, die erst nach dem 31.12.2025 angeschafft oder hergestellt werden.

Laut Parlament ist die Beschlussfassung noch für Ende 2025 vorgesehen.

💡 𝗪𝗮𝘀 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝗳𝘂̈𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀?
Der Vorsteuerabzug ist häufig ein wesentlicher Hebel für die Projektwirtschaftlichkeit. Die 2-Mio.-Grenze wird daher schon in der Frühphase der Projektentwicklung eine zentrale Rolle spielen.

👉 Frühzeitige steuerliche Planung gewinnt damit nochmals deutlich an Bedeutung.