Vom Patt zum Schachmatt – Auflösung der GmbH und strategische Lösungen bei Gesellschafterkonflikten
Wenn zwei Gesellschafter einer GmbH jeweils 50 % halten und sich nicht einigen können, droht schnell Stillstand.
Doch eine Auflösung der Gesellschaft ohne gesetzlichen Auflösungsgrund ist laut OGH nicht möglich.
Der aktuelle Beitrag unseres Partners Mag. Helmut Schmidt, LL.M. zeigt auf, warum rechtzeitig gestaltete Gesellschaftsverträge entscheidend sind, um destruktive Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Der Beitrag zeigt praxisnah, wie Gesellschafter durch vertragliche Vorkehrungen ihre Handlungsfähigkeit sichern und Konflikte lösen können – bevor sie zum Schachmatt führen.