Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht (ZVB): „Weiter im Fokus: Das Sicherstellungsrecht des Werkunternehmers nach § 1170 b ABGB“
In ihrer neuesten Publikation behandeln Kanzleipartner Mag. Lukas Andrieu und Mag. Kerstin Waxnegger die neuesten Entwicklungen im Bereich von Sicherstellungen bei Großbauvorhaben. Die (nicht mehr so geheime) Waffe auf Baustellen, nämlich das Sicherstellungsrecht des Werkunternehmers (§ 1170b ABGB) geriet in jüngster Zeit verstärkt in den Fokus von rechtlichen Auseinandersetzungen auf Baustellen. Nach einem anfänglichen „Dornröschenschlaf“ ist das gesetzlich zwingende Sicherstellungsrecht mittlerweile in der (breiten) Baupraxis angekommenen. Der Beitrag bietet neben Praxistipps für Bauherrn und Auftragnehmer eine Darstellung aktueller OGH-Entscheidungen zu § 1170b ABGB.
Zwei konkrete Rechts-Tipps für Bauherrn und Auftragnehmer:
1) Eine Bankgarantie mit Effektivklausel ist als Sicherungsmittel ungeeignet, wenn sie die Inanspruchnahme des Sicherstellungsrechtes erheblich erschwert.
2) Eine erhaltene Sicherstellung nach § 1170b ABGB darf vom Werkunternehmer nicht verwertet werden, solange Einwendungen des Bestellers gegen den Entgeltanspruch ungeklärt sind.