Expertenbeitrag im Trend über „Arbeitsrecht: Änderungen bei Elternteilzeit, Pflegefreistellung und Altersteilzeit“ von ScherbaumSeebacher
Das Jahr 2024 bringt eine deutliche Veränderung der arbeitsrechtlichen Landschaft mit sich. Von der Elternteilzeit über die Pflegefreistellung bis hin zu wichtigen Anpassungen im Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) – die Neuerungen sind umfassend und zeigen, wie wichtig es ist, auf dem Laufenden zu bleiben und sich professionell beraten zu lassen. ScherbaumSeebacher Experten Partner MMag. Marco Riegler und Rechtsanwältin Mag. Katharina Regitnig geben im „Trend“ einen fundierten Überblick über diese wichtigen Entwicklungen.
Elternteilzeit & Elternkarenz: Seit November 2023 gelten neue Regeln: Elternkarenz kann nur bis zum 2. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden, wenn sie zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt wird. Bei nur einem Elternteil beträgt die Karenzdauer maximal 22 Monate, außer für Alleinerziehende. Die Elternteilzeit kann bis zum 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden, mit einer maximalen Dauer von 7 Jahren. Eine vereinbarte Elternkarenz ist zeitlich unbegrenzt.
Pflegefreistellung: Die Regelungen wurden erweitert, um nicht nur pflegebedürftigen Angehörigen außerhalb des gemeinsamen Haushalts, sondern auch Mitbewohner:innen Unterstützung zu gewähren.
Gleichbehandlungsgesetz (GlBG): Schutz vor Diskriminierung wurde ausgeweitet, um Elternkarenz, Pflegefreistellung und ähnliche Lebenssituationen einzuschließen.
Altersteilzeitmodelle: Ab 2024 wird die „geblockte Altersteilzeit“ schrittweise abgeschafft, während gleichzeitig die kontinuierliche Altersteilzeit flexibler wird, sodass Arbeitszeitreduzierungen innerhalb eines Durchrechnungszeitraums variabler gestaltet werden können.
Pensionsalter für Frauen: Ab 2024 ist eine schrittweise Angleichung des Frauenpensionsalters an das der Männer (65) vorgesehen, die bis 2033 abgeschlossen sein soll.
Erweiterte Informationspflichten für Teilzeitbeschäftigte: Arbeitgeber:innen müssen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer:innen über freiwerdende Arbeitsplätze, die zu einem höheren Arbeitszeitausmaß führen, informieren.
Den ausführlichen Beitrag über die Arbeitsrechtsänderungen finden Sie hier.