Architekten- und IngenieurRecht
Bau- und VersicherungsRecht
Radfahrer und Bio-Bauer
Dr. Georg Seebacher
- Universität Graz (Mag. iur., Dr. iur.)
- Rechtsanwaltskammer Steiermark, 1995
- Laufende Vortragstätigkeit österreichweit
„Die Gestaltungsmöglichkeiten im Teamsport Handball sowie im freien Beruf des Rechtsanwalts haben mich immer schon fasziniert. Probleme mit der richtigen Taktik und fokussierter Kreativität einer Lösung zuzuführen, ist mir Freude und Ziel zugleich.“
GEORG SEEBACHER / ANNA GAICH
„DER INGENIEURBEFUND NACH DEM LEITFADEN ZUR OIB-RICHTLINIE 1“
BAU AKTUELL 05/2023, S. 116-123
GEORG SEEBACHER / GEORG JEREMIAS
VERLUST DER ABWEHRDECKUNG BEI MANGELHAFTER ERFÜLLUNG DER ÖRTLICHEN BAUAUFSICHT
BAU AKTUELL 11/2022, S. 244-247
GEORG SEEBACHER / GEORG JEREMIAS
HAFTUNGSSZENARIEN AUS DER TÄTIGKEIT DES PRÜFSTATIKERS
BAU AKTUELL 10/2022, 196-198
GEORG SEEBACHER / LUKAS ANDRIEU / THOMAS SCHWAB
BIM-HANDBUCH 2022
MANZ, TU GRAZ, BUNDESKAMMER DER ZIVILTECHNIKER:INNEN, BUNDESINNUNG BAU, FACHVERBAND INGENIEURBÜROS (2022)
GEORG SEEBACHER / SIMON TUCEK
Mehrkostenforderungen bei Planern und Ziviltechnikern
BAU AKTUELL 2022, 58
GEORG SEEBACHER / PAUL WIESELMANN
DER GERICHTLICHE BAUPROZESS ALS FINANZANLAGE? AUSWEG AUS DER ZINSENFALLE NACH § 456 UGB DURCH EINE VERTRETBARE RECHTSANSICHT
BAU AKTUELL 11/2021, S. 243-246
GEORG SEEBACHER / SIMON TUCEK
POSTULAT EINER OBLIGATORISCHEN HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR DIE ZIVILTECHNIKER
BAU AKTUELL 2021,11
GEORG SEEBACHER / LUKAS ANDRIEU
ZU DEN RECHTSFOLGEN DES VERTRAGSRÜCKTRITTS NACH § 1170b ABGB (SICHERSTELLUNGSRECHT DES WERKUNTERNEHMERS) AM BEISPIEL DER MÄNGELBEHEBUNG NACH DER ÖNORM B 2110
BAU AKTUELL 05/2020
GEORG SEEBACHER / LUKAS ANDRIEU / ALEXANDER PAINSI
EN GARDE! ÖBA ZUR ABWEHR!
ZUGLEICH EINE REPLIK AUF DIE ANMERKUNG VON KARASEK IN BAUAKTUELL 2020/1
BAU AKTUELL 03/2020, S. 75-78.
LUKAS ANDRIEU / GEORG SEEBACHER / ALEXANDER PAINSI
AUSWIRKUNGEN AUF BAUVERTRÄGE UND VERTRAGLICHE VORKEHRUNGEN
REPORT – BAU 03/2020
GEORG SEEBACHER / LUKAS ANDRIEU / JAKUB BOJKOVSKY
ÄNDERUNGEN VON ÖFFENTLICHEN AUFTRÄGEN WÄHREND IHRER LAUFZEIT – DIE VERGABERECHTLICHE BEHANDLUNG VON NACHTRÄGLICHEN LEISTUNGSÄNDERUNGEN
FESTSCHRIFT 50 JAHRE INSTITUT FÜR BAUBETRIEB UND BAUWIRTSCHAFT DER TU GRAZ, (MANZ WIEN), S. 667 – 684
GEORG SEEBACHER
DAS MITVERSCHULDEN DES BAUHERRN FÜR (PLANUNGS-)FEHLER SEINER ARCHITEKTEN IM GEGENWIND DER JÜNGEREN RECHTSPRECHUNG
FESTSCHRIFT GEORG KARASEK, MANZ-VERLAG 2018, SEITE 783–797
GEORG SEEBACHER
MEHRKOSTENFORDERUNGEN AM BAU – SPALTUNG IN ZWEI LAGER?
REPORT (+) PLUS: BAU- UND IMMOBILIEN REPORT 03/2018, SEITE 62
MARKUS FRÜHWIRTH / GEORG SEEBACHER
DIE ERFORDERLICHE ANSPRUCHSKONKRETISIERUNG VON MEHRKOSTENFORDERUNGEN AUS BAUBETRIEBSWIRTSCHAFTLICHER UND RECHTLICHER SICHT
BAU AKTUELL 5/2017, 190-198; LINDE VERLAG
ALEXANDER PAINSI / LUKAS ANDRIEU / GEORG SEEBACHER
JUDIKATURTENDENZ SCHAFFT HAFTUNGSRISIKEN: REGRESS DES BAUUNTERNEHMERS AN DER ÖRTLICHEN BAUAUFSICHT UND DESSEN ABWEHR
BAURECHTLICHE BLÄTTER 2016; 19, 173–179
GEORG SEEBACHER / HEINRICH LACKNER
„SACHVERSTAND VERPFLICHTET“ – HAFTUNGSRISIKEN BEI DER ERBRINGUNG VON INGENIEURSLEISTUNGEN
WINGBUSINESS 4/2015, 18-20
GEORG SEEBACHER
BAUEN OHNE GRENZEN VERSUS GRENZENLOSES BAUEN? DIE HAFTUNG DES VERMESSERS UND ANDERER BETEILIGTER IN DEREN EIGENSCHAFT ALS SACHVERSTÄNDIGE
ÖSTERREICHISCHE ZEITSCHRIFT FÜR VERMESSUNG UND GEOINFORMATION HEFT 1/2015, 76
GEORG SEEBACHER
DIE ÖNORM B 2110 ALS „HAFTUNGSFALLE“ IM BAUVERTRAG (TEIL II)
SACHVERSTÄNDIGE, HEFT 3/2013, SEITE 150 FF
GEORG SEEBACHER
DIE ÖNORM B 2110 ALS „HAFTUNGSFALLE“ IM BAUVERTRAG (TEIL I)
SACHVERSTÄNDIGE, HEFT 2/2013, SEITE 66 FF
GEORG SEEBACHER / LUKAS ANDRIEU
DER REGRESS AN DER ÖRTLICHEN BAUAUFSICHT ALS SOLIDARSCHULDNERIN – EINE RECHTSDOGMATISCHE BETRACHTUNG
BBL, HEFT 3, 06/2012, SEITE 109 FF
GEORG SEEBACHER
DIE HAFTUNG DES PLANERS FÜR DIE VERTRAGSGESTALTUNG IN DER VERGABE
TAGUNGSBAND 4. GRAZER BAUBETRIEBS- UND BAURECHTSEMINAR 2011, VERLAG TU GRAZ
GEORG SEEBACHER / CHRISTIAN WOLF
DIE JUDIKATUR ZU DEN BAUVERSICHERUNGEN
BAU AKTUELL 2011, 6; LINDE VERLAG
GEORG SEEBACHER
ARCHITEKTENHAFTUNG: ERSTELLUNG VON VERTRAGSBEDINGUNGEN IN DER AUSSCHREIBUNG
BAU AKTUELL 2010, 146; LINDE VERLAG
GEORG SEEBACHER
VERFRISTUNG DES WERKLOHNANSPRUCHS NACH DER ÖNORM B 2110 BEI AUFRECHNUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER
BAU AKTUELL 2010, 24; LINDE VERLAG
GEORG SEEBACHER
MEHRKOSTENFORDERUNGEN UND SCHADENERSATZ – „STRATEGISCHE ÜBERLEGUNGEN BEIM BAUVERTRAG“
TAGUNGSBAND 3. GRAZER BAUBETRIEBS- UND BAURECHTSEMINAR 2010, VERLAG TU GRAZ
GEORG SEEBACHER
DIE ROLLE DER ÖRTLICHEN BAUAUFSICHT – HAFTUNGSBEFREIUNG TROTZ PFLICHTVERLETZUNG?
FESTSCHRIFT 1969 BIS 2009 – 40 JAHRE INSTITUT FÜR BAUBETRIEB UND BAUWIRTSCHAFT, VERLAG TU GRAZ, 2009
GEORG SEEBACHER
DIE HAFTUNG DES BAUHERRN FÜR ANWEISUNGEN DER ÖBA – DIE „KOORDINIERUNGSPFLICHT“ DES BAUHERRN?“
TAGUNGSBAND 7. GRAZER BAUBETRIEBS- UND BAUWIRTSCHAFTSSYMPOSIUM 2009, VERLAG TU GRAZ
GEORG SEEBACHER
HAFTUNG BEI LETALEM STATIKFEHLER?
KONSTRUKTIV, ZEITSCHRIFT DER BUNDESKAMMER DER ARCHITEKTEN UND INGENIEURKONSULENTEN
05 bzw. 06/2009
GEORG SEEBACHER
VERGÜTUNG UND SCHADENERSATZ IM BAUVERTRAG – DIE BAURECHTLICHE BETRACHTUNG
TAGUNGSBAND 2. GRAZER BAUBETRIEBS- UND BAURECHTSEMINAR 2009, VERLAG TU GRAZ
GEORG SEEBACHER
RECHTLICHE SCHRANKEN DES CLAIM-MANAGEMENTS DURCH DIE
VERFRISTUNGSREGELUNGEN DER ÖNORM B 2110
BBL 2008, 102
GEORG SEEBACHER
SPORTSPEZIFISCHES RISIKO AM BEISPIEL HALLENHANDBALL, SPORT ALS ARBEIT
SCHRIFTEN ZUM SPORTRECHT, BAND 5, VERLAG ÖSTERREICH 2008
GEORG SEEBACHER
DAS BAUSCHIEDSGERICHT: ERWARTUNGEN, VORAUSSETZUNGEN, ERFAHRUNGEN UND CHANCEN
TAGUNGSBAND 1. GRAZER BAUBETRIEBS- UND BAURECHTSSEMINAR 2008, VERLAG TU GRAZ
GEORG SEEBACHER
ERFAHRUNGEN UND GEDANKEN ZUR ARGE – ZIVILPROZESS
VORTRAGSREIHE OLG GRAZ ARGE – ZIVILPROZESS 2007
GEORG SEEBACHER
AMTSHAFTUNG GEGENÜBER DEM BAUWERBER TROTZ BAUBEWILLIGUNG?
BBL 2006, 89
GEORG SEEBACHER
DIE PROZESSFÜHRUNGSBEFUGNIS DES VERSICHERERS BEI STREITVERKÜNDUNG UND DIE KOSTEN DER NEBENINTERVENTION
VERSICHERUNGSRUNDSCHAU 2006, 23
GEORG SEEBACHER
NEUESTE OGH-RECHTSPRECHUNG: „DER GÄNZLICHE NACHFORDERUNGSAUSSCHLUSS STELLT EINE SITTENWIDRIGE BAUVERTRAGSKLAUSEL DAR“
BBL 2005, 22
GEORG SEEBACHER
KEINE VERBRAUCHEREIGENSCHAFT DES NEBENERWERBSLANDWIRTES
MIT UNTERGEORDNETER UNTERNEHMERISCHER TÄTIGKEIT
VERSICHERUNGSRUNDSCHAU 2005, 104
GEORG SEEBACHER
KOMMENTAR ZU DEN AHVB/EHVB 2005, MITAUTOR
VERSICHERUNGSVERBAND 2005
GEORG SEEBACHER
INDIVIDUELLE ABER GEMEINSAME VERTRAGSGESTALTUNG ZUR KONFLIKTVERMEIDUNG
TAGUNGSBAND 3. GRAZER BAUBETRIEBS- UND BAUWIRTSCHAFTSSYMPOSIUM 2005, VERLAG TU GRAZ
GEORG SEEBACHER
EINE TEURE DECKUNGSLÜCKE DURCH DIE „ÜBERFLUTUNGSKLAUSEL“
VERSICHERUNGSRUNDSCHAU 2004, 42
GEORG SEEBACHER
ZUR ANGEBLICHEN KOORDINIERUNGSPFLICHT DES BAUHERRN
BBL 2001, 217
GEORG SEEBACHER
RECHTLICHE ASPEKTE ZUM „JAHR 2000-PROBLEM“ IN DER EDV
DATAGRAPH 1998 H 3, 6
GEORG SEEBACHER
HAFTUNGSFRAGEN BEI KÖRPERVERLETZUNG IM SPORT
LEYKAM VERLAG 1997
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05, 2024
ScherbaumSeebacher als Gastgeber des ZIVILTECHNIKER-FORUM Graz
In Kooperation mit dem ZIVILTECHNIKER-FORUM fand am 23....
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03, 2024
Auszeichnung im Chambers Europe Ranking 2024 Real Estate: Construction – Austria
Spitzenleistung im Baurecht: ScherbaumSeebacher zählt erneut zu den...
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12, 2023
Juve Ranking Konfliktlösungen 2023
In der Dezember Ausgabe des JUVE-Magazins wurde ScherbaumSeebacher...
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08, 2023
JUVE Ranking Immobilienwirtschafts- und Baurecht 2023
Wir sind stolz darauf, dass ScherbaumSeebacher im diesjährigen...
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06, 2023
Beitrag: Bauen im Bestand
Partner Dr. Georg Seebacher und Rechtsanwältin Mag. Anna...
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12, 2022
Bau aktuell: Verlust der Abwehrdeckung bei mangelhafter Erfüllung der örtlichen Bauaufsicht
Bei größeren Bauvorhaben ist die Bestellung einer örtlichen...
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10, 2022
ScherbaumSeebacher als Gastgeber für das Ziviltechniker-Forum
Am 20 Oktober 2022 hat – in nun...
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10, 2022
JUVE Ranking 2022: Konzipient*innen wählen ScherbaumSeebacher zur besten Ausbildungskanzlei
ScherbaumSeebacher wurde in der diesjährigen JUVE-Konzipientenumfrage erneut zur...
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10, 2022
Bau aktuell: „Haftungsszenarien aus der Tätigkeit des Prüfstatikers“
In ihrem Gastbeitrag in der aktuellen Ausgabe der...
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10, 2022
TREND – „Rechtsprofis für Realitäten“
Im aktuellen Beitrag des TREND zum Thema Immobilien...
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07, 2022
BIM-Handbuch 2022
Am 30 Juni 2022 wurde das neue BIM-Handbuch...
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05, 2022
Trend-Anwaltsranking: ScherbaumSeebacher zählt erneut zu den besten Kanzleien Österreichs
Auch in diesem Jahr wurde ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte im Trend...
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04, 2022
bau aktuell: „Mehrkostenforderungen bei Planern und Ziviltechnikern“
In ihrem Beitrag in der aktuellen Ausgabe der...
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04, 2022
Chambers Europe 2022: ScherbaumSeebacher erneut unter den führenden Wirtschaftskanzleien Österreichs
Auch dieses Jahr ist ScherbaumSeebacher in dem internationalen...
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11, 2021
Tag der Abrechnung – Honorare und Streitigkeiten
Am 21. Oktober 2021 fand nach einem Jahr...
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05, 2021
JUVE Immobilienwirtschafts- und Baurecht 2021: ScherbaumSeebacher erneut unter den besten Kanzleien Österreichs
ScherbaumSeebacher ist im JUVE Ranking Immobilienwirtschafts- und Baurecht...
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04, 2021
Trend-Anwaltsranking: ScherbaumSeebacher nimmt auch 2021 Top Platzierung ein
Im alljährlichen Trend-Anwaltsranking ist ScherbaumSeebacher Rechtanwälte erneut die...
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03, 2021
Chambers Europe 2021: ScherbaumSeebacher setzt Erfolgskurs fort
ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte zählt erneut zu den besten Wirtschaftskanzleien...
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02, 2021
JUVE: ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte zählt erneut zu den besten Kanzleien in der Steiermark
ScherbaumSeebacher ist im JUVE-Ranking der Steiermark vertreten und...
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10, 2020
Bau aktuell: "Zu den Rechtsfolgen des Vertragsrücktritts nach § 1170b ABGB (Sicherstellungsrecht des Werkunternehmers) am Beispiel der Mängelbehebung nach der ÖNORM B 2110"
In der neuen Ausgabe von bau aktuell, der...
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04, 2020
bau aktuell: „En garde! Örtliche Bauaufsicht zur Abwehr!“
Bauschadensfälle sind um eine Facette reicher: Der OGH...
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03, 2020
Chambers Europe 2020: Erneut Top-Platzierungen für ScherbaumSeebacher
ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte zählt zum wiederholten Male zu den...
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01, 2020
Die Presse: "Ziviltechnikern droht Haftungsfalle"
In ihrem Gastbeitrag für die „Presse“ erläutern Dr....
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10, 2019
„Haftung aus Verkehrssicherungspflichten im Bestand“: Gemeinsame Veranstaltung von ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte und dem ZIVILTECHNIKER-FORUM
Am 24. Oktober fand in den Grazer Kanzleiräumlichkeiten...
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06, 2019
ScherbaumSeebacher setzt Immobilien-Schwerpunkt im Wirtschaftsmagazin TREND
Partner Dr. Georg Seebacher, Mag. Sascha Verovnik und...
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11, 2018
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06, 2018
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04, 2018
Bau & Immobilien Report - „Mehrkostenforderungen am Bau – Spaltung in zwei Lager?“ Kommentar von Dr. Georg Seebacher
„Auftragnehmer wünschen vermehrt eine Beweiserleichterung“, so Bauvertragsrechtsexperte Dr....
Dr. Georg Seebacher wurde für seine Expertise im Bereich Baurecht ausgezeichnet. – Chambers Europe 2024 Real Estate: Construction
Über Dr. Georg Seebacher: „einer der stärksten Baurechtler mit Handschlagqualität und hervorragender Fachkompetenz“ – JUVE 2021 Immobilienwirtschafts- und Baurecht
„Die Kanzlei gehört in der Steiermark seit Langem zu den Marktführern“; Oft empfohlen: Georg Seebacher – JUVE 2021 Steiermark
Real Estate: Construction Georg Seebacher – Chambers Europe 2020
Real Estate: Construction Georg Seebacher – Chambers Europe 2021