Die Presse: „Ziviltechnikern droht Haftungsfalle“

In ihrem Gastbeitrag für die „Presse“ erläutern Dr. Georg Seebacher und Mag. Lukas Andrieu, Experten für Bau- und Immobilienrecht bei ScherbaumSeebacher, eine neue Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Dieser hat erstmals klargestellt, dass für Schadenersatz auf dem Bau auch Bauunternehmer von der Bauaufsicht Rückersatz fordern können und nicht nur umgekehrt.

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Mag. Lukas Andrieu, LL.M., BSc.

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