Modifikation des GmbH Rechts: Eine neue hybride Gesellschaftsform

Mit dem Ziel, innovativen Unternehmen mehr Flexibilität zu bieten, wurde durch die Modifikation des GmbH Rechts nach dem Vorbild des Aktienrechts und der internationalen Vertragspraxis eine neue Gesellschaftsform für Kapitalgesellschaften geschaffen. Gesellschaftsrecht-Experte und Partner Mag. Helmut Schmidt hat gemeinsam mit Saskia Bisanz die wichtigsten Neuerungen und wissenswerten Informationen zusammengefasst:

  1. Unternehmenswert-Anteile als neue Asset Klasse: Nach dem Vorbild von stimmrechtslosen Vorzugsaktien bei der AG soll vor allem Mitarbeiterinnen (und anderen) eine Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens ermöglicht werden, dass bedeutet wenig Risiko und wenig Mitwirkung an der Willensbildung (§ 9 ff FlexKapGG).
  2. Kapitalmaßnahmen: Eine Ermächtigung zur Erhöhung des Stammkapitals kann vereinbart werden; ebenso ist eine bedingte Kapitalerhöhung beispielsweise zur Einräumung von Anteilsoptionen an leitende Angestellte zulässig.
  3. Formerleichterungen: Das Ausreichen einer notariellen oder anwaltlichen Urkunde soll die Übertragung von Anteilen für ausländische Investorinnen attraktiver machen und auch zur Rechtssicherheit beitragen (§ 12 FlexKapGG).
  4. Erweiterte Aufsichtsratspflicht zur Stärkung der Corporate Governance: Dass bereits mittelgroße flexible Kapitalgesellschaften einen Aufsichtsrat zu bestellen haben stößt auf Kritik (§ 6 FlexKapGG).