Neue ÖNORM B 2110
Die wichtigsten Neuerungen und Veränderungen der ÖNORM B 2110 werden von ScherbaumSeebacher Partner Lukas Andrieu, Rechtsanwältin Anna Gaich und Johannes Schwarz in ihrem neuen Fachbeitrag in den baurechtlichen blättern in einem Überblick dargestellt.
Es werden sowohl technische ÖNORMEN als auch rechtliche ÖNORMEN (als Vertragsschablonen) vom Normungsinstitut Austrian Standards International (ASI) regelmäßig aktualisiert.
Die Neuausgabe der ÖNORM B 2110 mit dem Titel „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen“ erschien am 1.5.2023, wobei parallel dazu auch die ÖNORMEN A 2060 und B 2118 angepasst wurden.
Der ganze Beitrag ist hier zu finden.