Immaterialgüterrecht
Wir beraten Unternehmen verschiedenster Branchen in sämtlichen Bereichen des Immaterialgüterrechts, von der Wahl des richtigen Geschäftsmodells eines Start-Up Unternehmens bis hin zum (vertraglichen) Schutz von geistigem Eigentum international tätiger Konzerne. Wir arbeiten in technischen Belangen mit renommierten (internationalen) Patentanwaltskanzleien zusammen und bieten so für unsere Mandanten maßgeschneiderte Lösungen an.
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Nationale und internationale Registrierungsverfahren
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Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Abwehr bzw. Durchsetzung von Ansprüchen aus Immaterialgüterrechtsverletzungen
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Prozessführung sowohl vor Gericht als auch vor den nationalen und internationalen Ämtern
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Vertretung in Provisorialverfahren (einstweilige Verfügungen)
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Gestaltung von Immaterialgüterrecht betreffenden Verträgen, insbesondere Lizenzverträge, Kooperationsverträge, Forschungs- und Entwicklungsverträge, Computer- und Softwareverträge, Urheberrechtsverträge, Verlagsverträge, Outsourcingverträge, …
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IP-Due Diligence Prüfungen
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IT-Recht
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04, 2018
ScherbaumSeebacher und Deloitte laden zur M&A Lounge #4 – „Intellectual Property – Wo ist mein geistiges Eigentum“
„Immaterielle Vermögenswerte spielen bei M&A-Transaktionen eine immer wichtigere...