Merkantiler Minderwert bei Immobilien
Bei Schäden und Baumängeln von Immobilien stellt sich immer wieder die Frage nach der Ersatzmöglichkeit der sogenannten „merkantilen Wertminderung“.
Der OGH hat jüngst entschieden, dass die Erheblichkeit eines Schadens für den Zuspruch einer merkantilen Wertminderung nicht nach pauschalen Prozentsätzen ermittelt werden kann. Bestimmte Arten von Schäden können jedoch eindeutig auf eine merkantile Wertminderung hindeuten.
Aus Anlass dieser Entscheidung haben ScherbaumSeebacher Partner Mag. Lukas Andrieu und Universitätsassistent Mag. Alexander Aichmayr in der aktuellen Ausgabe der renommierten Fachzeitschrift für Wirtschaftsrecht (RdW) eine rechtliche Bestandsaufnahme dieser Thematik bei Gebäuden und Liegenschaften vorgenommen.
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