AssCompact Austria: Gastkommentar von Dr. Christian Wolf
Dr. Christian Wolf berichtet in seinem Kommentar für AssCompact Österreich von einem Fall von rechtsmissbräuchlicher Inanspruchnahme einer Haftrücklassgarantie wegen „voreiliger Selbstverbesserung“.
In einer jüngst ergangenen Entscheidung kommt das HG Wien zum Ergebnis, dass eine Haftrücklassgarantie, die ausschließlich für die Besicherung von Gewährleistungsansprüchen ausgestellt wurde, nicht zur Abdeckung von Kosten in Anspruch genommen werden kann, die aufgrund einer bereits erfolgten Mängelbehebung im Wege der Ersatzvornahme angefallen sind.
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