HR-Breakfast zum Thema „Das neue HinweisgeberInnenschutzgesetz“

Am 24.03.2023 widmet sich das ScherbaumSeebacher HR-Breakfast einem hochaktuellen Thema: „Das neue HinweisgeberInnenschutzgesetz“ wurde kürzlich beschlossen und bringt zahlreiche Neuerungen mit sich.

Was es dabei in der Rolle als Arbeitgeber:in besonders zu beachten gilt, welche Bereiche das HSchG umfasst, welche Vorgaben bei der Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems zu berücksichtigen sind, und noch einiges mehr werden der Arbeitsrechtsexperte MMag. Marco Riegler und der Experte für Wirtschaftsstrafrecht Mag. Philipp Huemer in den ScherbaumSeebacher Kanzleiräumlichkeiten in Graz schon bald mit den Teilnehmer:innen diskutieren.

Die Anmeldung zum Vortrag mit anschließender Diskussion ist noch bis 20.03.2023 unter info@scherbaum-seebacher.at möglich.