Attorney and Counselor-at-Law: Lukas Andrieu zusätzlich als Rechtsanwalt in NY, USA zugelassen
Mag. Lukas Andrieu, LL.M, Rechtsanwalt bei ScherbaumSeebacher, ist seit Juni 2020 nun auch zusätzlich als Rechtsanwalt (Attorney and Counselor-at-Law) in New York, USA zugelassen. Entsprechend dem Bedürfnis unserer Mandanten stärkt ScherbaumSeebacher damit weiter sein Profil als grenzüberschreitend agierende Wirtschaftskanzlei.
Die Zulassung unserer Anwälte in mehreren Jurisdiktionen ermöglicht es uns, unsere Mandanten im Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts und bei grenzüberschreitenden Konflikten – wie etwa in internationalen Schiedsgerichtsverfahren – noch besser zu begleiten und entsprechend unserem Motto „grenzenlos zu denken“, freut sich Kanzleipartner Dr. Georg Seebacher.