Jan Sramek Verlag: Festschrift Peter Bydlinski
Anlässlich seines 65. Geburtstags wurde o.Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski eine Festschrift gewidmet und überreicht. Dr. Georg Jeremias, RAA bei ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte steuerte zu dem Sammelwerk den Beitrag „Das schadenersatzrechtliche ‚Gegenrecht‘“ bei. Darin geht es vorwiegend um die praktisch relevante Frage, ob es verjährungsrechtliche einen Unterschied ausmacht, ob ein Schadenersatzanspruch aktiv eingeklagt oder vom Beklagten in einem Verfahren bloß einredeweise geltend gemacht wird. Nach jüngsten Tendenzen in der Literatur soll die bloß einredeweise Geltendmachung nicht der Verjährung unterliegen.