Neuer Beitrag in der Zeitschrift „Versicherung in Recht und Wirtschaft“: „Nachbesserungsbegleitschäden in der Haftpflichtversicherung“
RA Dr. Georg Seebacher und RA Dr. Georg Jeremias haben die aktuelle Rechtsprechung des OGH und die versicherungsrechtlichen Grundlagen zu Nachbesserungsbegleitschäden in der aktuellen Ausgabe der VRW analysiert. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt grundsätzlich weder Gewährleistungs- noch Vertragserfüllungsansprüche. Versicherungsschutz für Nachbesserungsbegleitschäden besteht daher nur bei ausdrücklicher Vereinbarung – und der konkrete Umfang hängt maßgeblich von der jeweiligen Klauselgestaltung ab. Die jüngste OGH-Judikatur zeigt, wie anspruchsvoll die Abgrenzung zwischen Mangelschäden, Mangelfolgeschäden und Nachbesserungsbegleitschäden in der Praxis sein kann. Gerade für Unternehmen der Bau- und Baunebenbranche lohnt sich ein genauer Blick auf den bestehenden Versicherungsschutz. Im Schadensfall können präzise formulierte Bedingungen und ausreichend bemessene Sublimits den entscheidenden Unterschied machen.

