Der Standard: „Gebührt bei Ärger über Datenschutzverletzung Schadenersatz?“

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das nationale Datenschutzgesetz (DSG) ermöglichen durch Datenschutzverletzungen betroffenen Personen Schadenersatzansprüche gegen Verantwortliche geltend zu machen. Die Frage, worin bei einem Verstoß gegen Datenschutzrecht ein immaterieller Schaden liegt bzw. liegen kann, ist jedoch diskussionswürdig. Dahingehend muss nun der EuGH entscheiden, wie weit die Ansprüche betroffener Personen bei Gefühlsbeeinträchtigung gehen können.

In ihrem Gastbeitrag für Der Standard klären MMag. Marco Riegler, Partner bei ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte und Mag. Thomas Schwab, Rechtsanwaltsanwärter bei ScherbaumSeebacher, über die Durchsetzbarkeit von Schadenersatz bei Datenschutzverletzung auf und berichten über weitere spannende Aspekte rund um diese Thematik.

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