Die Presse: „Sparbücher in der Waschtrommel nutzten nichts“
Was passiert, wenn eine Räumungsfirma 27 Sparbücher mit einem Gesamtwert von fast 280.000 Euro in einer Waschmaschine findet?
Mit dieser ursprünglich erbrechtlichen Frage hat sich Dr. Gerold Oberhumer, Partner und Erbrechtsexperte bei ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte, vor Gericht auseinandergesetzt: Er vertrat im Prozess die Bank, welche Zweifel hatte, ob die Sparbücher nicht doch den Erben zustehen und die Auszahlung verweigerte – eine Ansicht, die letztendlich auch der Oberste Gerichtshof (OGH) teilte.
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