Der Standard: Dem Standardtestament droht der Tod

Testamente sind eine heikle Angelegenheit und nur unter bestimmten Bedingungen gültig. Dr. Gerold Oberhumer, Partner und Erbrechtsexperte bei ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte, erklärt in seinem Gastkommentar für Der Standard die strengen Voraussetzungen sowie die Haftung professioneller Testamentserrichter wie Rechtsanwälte und Notare für Testamente.
 
In diesem Zusammenhang wird auch auf ein jüngst ergangenes Urteil eines Landesgerichts eingegangen.